Transparenz schafft vertrauen

Unsere Arbeit

Transparenz schafft Vertrauen! Deswegen ist es uns wichtig, euch einen genaueren Einblick in unsere Arbeit geben zu können. Wir werden hier unsere Anträge zum Vor- bzw. Nachlesen hochladen.

Dringlichkeitsanträge von der Gemeinderatssitzung am 13.5.2020

1. Auf die Erhöhung der unzeitgemäß niedrigen Photovoltaik Förderung. Die Photovoltaik Förderungen sollten auch bei ÖMAG Förderungen auf € 75,00 je KW Peak erhöht und bis zu 10 KW Peak Anlagen gewährt werden.

Die EU, die Republik und andere Gemeinden fördern die private Stromerzeugung aus Sonne additiv, um die europaweit vereinbarten Klimaziele gemeinsam erreichen zu können. Die Sonnenstadt Hartberg hat diese Förderungen massiv gestrichen und gewährt und gewährt bei ÖMAG geförderten Anlagen statt € 75,00 nur € 10,00 je KW Peak. Bei größeren ÖMAG Anlagen werden von der Stadt Hartberg nur maximal € 30,00 an Förderungswerber vergeben. Diese Förderungsabsenkung wurde im Zuge der Hartberger Finanzkrise von einer Mehrheit als notwendige Sparmaßnahme erachtet. € 30,00 Höchstförderungen rechtfertigen nicht einmal den Aufwand für das Förderansuchen, sind nicht zeitgemäß und stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den relativ hohen Investitionskosten.

Hartberg liegt in der Steiermark im Spitzenfeld an Sonnenstunden und ist daher prädestiniert die Sonne vermehrt in die private Energieproduktion miteinzubeziehen. Im Ökopark sind mehrere Firmen auf Planung & Errichtung von Photovoltaikanlagen spezialisiert.

Geben wir unserer Umwelt, unseren Unternehmen und unserer Luft eine zeitgemäße Chance.

2. Erstellung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes für die untere Angerstraße vor Erteilung einer Baubewilligung

Begründung: 

In der Angerstraße am Grundstück Nr. 258/6, KG Ungarvorstadt wurde, wie Medien berichtet haben, am 31.01.2020 in Wild West Manier“ eine Baugrube ohne Projekteinreichung und Bauverhandlung ausgehoben. Der illegale Bau konnte von den Nachbarn innerhalb von 2 Stunden gestoppt werden. Die durch die IGAS vertretenen Anrainer haben einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer verletzung Nachbar Interessen beauftragt. Trotz mutwilliger Verletzung der Bauvorschriften und falscher Angaben gegenüber den nachfragenden Nachbarn wurde keine Verwaltungsstrafe verhängt sondern lediglich eine Rückbauverpflichtung erlassen.

Es ist jedoch festzustellen, dass diese Rückbauverpflichtung bisher nicht erfüllt wurde sondern seit Montag den 11.05.2020 weiteres Baumaterial auf der Liegenschaft abgeladen wird.

Die anwaltlich vertretenen Nachbarn haben die Baubehörde bereits 2012 und zuletzt mit Schreiben vom 26.02.2020 aktenkundig, eindringlich und wiederholt darauf hingewiesen, dass dieser Bereich der Angersiedlung bei Starkregenereignissen mehrmals überflutet wurde

Ein gefahrenabwehrendes Oberflächenentwässerungskonzept für die Angersiedlung ist nicht vorhanden und daher dringlich zu erstellen ist, bevor die letzten Ausweich- und Versickerungsmöglichkeiten versperrt und versiegelt werden. Die zusätzliche Gefährdung der Häuser Angerstraße 18, 19, 21 und 23 ist evident, zumal diese Häuser bei Starkregenereignisse geschwommen sind und die Hartberger Feuerwehr die Keller auspumpen musste.

Dem Land Steiermark ist seit Jahren bekannt, dass Adriatiefs und regionale Hitzegewitter wegen der Klimaerwärmung immer größere Niederschlagsmengen mit sich führen und durch Neubauten eine Gefahrerhöhung eintritt. 2017 wurden die kommunalen Behörden in einem Leitfaden zur Oberflächenentwässerung“ auf ihre besondere VERANTWORTUNG bei der Erteilung von Baubewilligungen hingewiesen. Das Land beruft sich auf höchstgerichtliche AMTSHAFTUNG URTEILE. Diese Gefahrenabwehr liegt laut Hochstgerichten im „Verantwortungs- und Risikobereich der Baubehörde“ und könnte bei weiteren Schadensfällen AMTSHAFTUNGSANSPRÜCHE der Stadtgemeinde Hartberg nach sich ziehen.

Die untere Angerstraße ist angesichts der gemeinde notorisch bekannten Überflutungs Szenarien der Vergangenheit als Sanierungsgebiet“ einzustufen. Neubauten sind nach einem Oberflächenentwässerung Konzept nur mit strengsten Auflagen zu genehmigen.

 

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